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Familiengericht Köln

 

 

Kurz zur Vorgeschichte: Kurz vor meiner Auswanderung hat meine Ex im März 2006 einen Jungen geboren. Die Vaterschaftsklage ist beim Familiengericht in Köln anhängig und man hat ein Geschwistergutachten erstellt, ob Lena und der andere Junge Vollgeschwister sind - das ist zu 99,9 % der Fall. Ich habe Widerspruch eingelegt, da ich zu einem Bluttest bereit bin. Da mir mittlerweile der Schriftwechsel mit den Behörden zu viel wird und mich das Lesen überstrapaziert, stoppe ich alles.

Schreiben vom 06.07.2008 an das Gericht Köln!


Detlef Bräunig

PER EINSCHREIBEN
Amtsgericht Köln
Richterin XXX
Luxemburger Straße 101

50939 Köln


Aktenzeichen: 318 F 163/06, Kabyue./.Bräunig

Sehr geehrte Frau Richterin XXX,

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 29.05.2008 erkläre ich folgendes:

Einen Urlaub bzw. Aufenthalt in Deutschland ist im Moment nicht möglich, da mir die finanziellen Mittel fehlen. Eine Reisekostenerstattung würde mir auch nicht helfen, da ich für eine Vorfinanzierung kein Geld habe. Nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung der Deutschen Botschaft in Bangkok ist ein Bluttest auch in Thailand möglich. Die Deutsche Botschaft ist sicherlich in der Lage mich über einen etwaigen Termin zu informieren. Generell bin ich bereit einen Bluttest durchzuführen. Da ich keine zustellfähige Adresse habe und ich das nunmehr akzeptieren muss, ist es völlig ausreichend, dass Sie weiterhin die öffentliche Zustellung anwenden und mir keine Kopien, Schriftwechsel oder Post zukommen lassen müssen. Das erspart Ihnen, der Deutschen Botschaft in Bangkok und mir Arbeit und schont ebenso meine angeschlagene Gesundheit. Setzen Sie die öffentliche Zustellung mit aller Konsequenz durch und senden Sie mir keine Post zu! Ich akzeptiere und nehme ausschließlich nur Post der Deutschen Botschaft aus Bangkok an.

Gestatten Sie mir ein persönliches Wort:

Mir ist es nach reiflicher Überlegung völlig gleich, ob ich 2, 6 oder mehr Kinder habe, denn ich habe weder ein pfändbares Einkommen (zu niedrig), noch habe ich irgendwelche nennenswerten Vermögenswerte, vielleicht bis auf meine englische Bullterrierhündin Adolf. Ich bin finanziell ausgeblutet und die Genugtuung der Rechtsanwältin XXX und der ugandischen Asylantin Florence Kabuye sollte damit doch nun endlich befriedigt sein – mehr geht nun wirklich nicht. Hartz 4 in Deutschland ist für mich (noch) keine Alternative – es reicht schon, wenn die ugandische Asylantin Florence Kabuye das deutsche Sozialsystem strapaziert – ist ja auch ihre gutes deutsches Recht als ugandische Asylantin. Ihre weiteren 4 Geschwister leben in Deutschland ebenso von Hartz 4 – das ist eine Familientradition und die produzierten Kinder werden statistisch gesehen in diese gleichen Fußstapfen treten.

Urteilen Sie bitte nach belieben!


Mit freundlichen Grüßen
Detlef Bräunig

Kopie:
Deutsche Botschaft Bangkok Rechtsabteilung
NDR Frau Dr. Rita Knobel-Ulrich

Veröffentlichung: www.bestattungen-thailand.com

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